Erstattung von Startgeldern
Die Delegiertenversammlung des Kreisschützenbundes hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2023 folgendes beschlossen:
Für Schützen, die Vereinen angehören, die dem Kreisschützenbund angeschlossen sind, werden zur Förderung des Sportbetriebes die Startgelder erstattet, und zwar für:
- Landesmeisterschaften des Landesschützenverbandes MV
- Deutsche Meisterschaften des DSB
- Für Bogenschützen: Wettkämpfe der Regionalliga Ost.
Der Beschluss gilt nur für Starts im Jahr 2023 und nur für die oben genannten Veranstaltungen.